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   BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02   

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BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02 (https://dejure.org/2002,7378)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.2002 - 3Z BR 98/02 (https://dejure.org/2002,7378)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 3Z BR 98/02 (https://dejure.org/2002,7378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche weitere Beschwerde gegen Nichtzulassung eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 2; ; ZPO § 321a (analog)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der außerordentlichen weiteren Nichtzulassungsbeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Selbstkorrektur durch Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Nichtzulassung eines Rechtsmittels; Weitere Rechtsmittel; Statthaftigkeit; Außerordentliche weitere Beschwerde; Selbstkorrektur durch das Beschwerdegericht; Analoge Anwendung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Greifbare Gesetzwidrigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also schlechthin unvereinbar mit der geltenden Rechtsordnung ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 19 FGG Rn. 16 m. w. N.).

    Ein Verstoß gegen eindeutiges materielles Recht (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1997, 200) genügt ebenso wenig wie ein Verstoß gegen grundlegende Verfahrensvorschriften, zu denen auch das Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs zählt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; OLG Köln MDR 2001, 589; Bassenge aaO).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Daher richtet sich die Zulässigkeit, obwohl die Ausgangsentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG am 1.1.1999 getroffen wurde, nach den Bestimmungen des § 56g FGG (vgl. BayObLGZ 1999, 121/122).

    Die Anfechtbarkeit der Nichtzulassungsentscheidung ist vom Gesetz nicht vorgesehen, so dass sie grundsätzlich der Nachprüfung durch den Senat entzogen und für ihn bindend ist (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1325).

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Dasselbe gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen Berufsbetreuer vermögender Betreuter in den Jahren 1996/1997 zu vergüten waren (vgl. etwa BayObLGZ 1997, 44 ff. = FamRZ 1997, 700; BayObLGZ 1999, 21).
  • OLG Köln, 04.01.2001 - 17 W 406/00
    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Ein Verstoß gegen eindeutiges materielles Recht (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1997, 200) genügt ebenso wenig wie ein Verstoß gegen grundlegende Verfahrensvorschriften, zu denen auch das Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs zählt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; OLG Köln MDR 2001, 589; Bassenge aaO).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    b) Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes für den Bereich der ZPO-Verfahren entschieden, dass eine derartige außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft ist (vgl. BGH NJW 2002, 1577).
  • BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Greifbare Gesetzwidrigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also schlechthin unvereinbar mit der geltenden Rechtsordnung ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 19 FGG Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 52/90

    Zulassung der Revision und Recht auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Folgt man der bisher herrschenden Ansicht, ist eine außerordentliche weitere Beschwerde deshalb ausgeschlossen, weil die Entscheidung des Landgerichts zur Nichtzulassung weder jeder rechtlichen Grundlage entbehrt noch dem Gesetz inhaltlich fremd ist und insbesondere nicht auf Willkür beruht (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 295).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    In einer unzutreffenden Nichtzulassung einer weiteren Beschwerde könnte ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) liegen (vgl. BVerfG NJW 2001, 1125/1126).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG BtPrax 2000, 77) hat für diese Altfälle nur entschieden, dass kein verfassungsrechtliches Gebot bestehe, die Höhe der Betreuervergütung an die Vergütung im Hauptberuf anzuknüpfen; es hat keine Aussage dazu getroffen, ob eine solche Anknüpfung verfassungswidrig oder rechtswidrig war.
  • BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 14/86

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde - Umgangsrecht mit nichtehelichem Kind -

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
    Ein Verstoß gegen eindeutiges materielles Recht (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1997, 200) genügt ebenso wenig wie ein Verstoß gegen grundlegende Verfahrensvorschriften, zu denen auch das Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs zählt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; OLG Köln MDR 2001, 589; Bassenge aaO).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 25 Wx 4/01
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99

    Zur Vergütung des Nachlassverwalters

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